Grenze zwischen Frankreich und Großbritannien - France–UK border
Die Grenze zwischen den Ländern Frankreich und Großbritannien in Europa ist eine Seegrenze, die sich entlang des Ärmelkanals , der Nordsee und des Atlantiks erstreckt , der Kanaltunnel verbindet die beiden Länder unterirdisch und wird als „Landgrenze“ definiert, und nicht allgemein als Landgrenze anerkannt.
Er wird durch mehrere internationale Schiedsverfahren aus den Jahren 1977, 1978, 1982, 1988 und 1991 für die Seegrenze und durch den Vertrag von Canterbury (1986) für den Kanaltunnel definiert.
Seegrenze
- 50°07′29″N 00°30′00″W / 50,12472°N 0,500000°W (Punkt A)
- 50°08′27″N 01°00′00″W / 50.14083 °N 1.00000°W (Punkt B)
- 50°09′15″N 01°30′00″W / 50.15417°N 1.50000°W (Punkt C)
- 50°09′14″N 02°03′26″W / 50,15389°N 2,05722°W (Punkt D)
- 49°57′50″N 02°48′24″W / 49.96389°N 2.80667°W (Punkt D1)
- 49°46′30″N 02°56′30″W / 49.77500°N 2.94167°W (Punkt D2)
- 49°38′30″N 03°21′00″W / 49.64167°N 3.35000°W (Punkt D3)
- 49°33′12″N 03°34′50″W / 49.55333°N 3.58056°W (Punkt D4)
- 49°32′42″N 03°42′44″W / 49.54500°N 3.71222°W (Punkt E)
- 49°32′08″N 03°55′47″W / 49.53556°N 3.92972°W (Punkt F)
- 49°27′40″N 04°17′54″W / 49,46111°N 4,29833°W (Punkt F1)
- 49°27′23″N 04°21′46″W / 49.45639°N 4.36278°W (Punkt G)
- 49°23′14″N 04°32′39″W / 49,38722°N 4,54417°W (Punkt H)
- 49°14′28″N 05°11′00″W / 49.24111°N 5.18333°W (Punkt I)
- 49°13′22″N 05°18′00″W / 49.22278 °N 5.30000°W (Punkt J)
- 49°13′00″N 05°20′40″W / 49,21667°N 5,34444°W (Punkt K)
- 49°12′10″N 05°40′30″W / 49,20278°N 5,67500°W (Punkt L)
- 49°12′00″N 05°41′30″W / 49.200000°N 5.69167°W (Punkt M)
- 48°06′00″N 09°36′30″W / 48.1000°N 9.60833°W (Punkt N)
Im Jahr 2003 unterzeichnete Frankreich ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich, um in Dover auf britischer Seite und in Calais , Dunkerque und Boulogne-sur-Mer . eine Vereinbarung über die Einführung von „ Juxtaposed Controls “ (auf Französisch des bureaux de contrôles nationaux juxtaposés oder „BCNJ“) einzuführen auf der französischen Seite.
Das bedeutet, dass bei einer Fährfahrt von Dover nach Frankreich die französischen Einwanderungskontrollen auf britischem Boden von der Police aux Frontières vor dem Besteigen der Fähre durchgeführt werden, während französische Zollkontrollen bei der Ankunft auf französischem Boden stattfinden.
Wenn Sie in umgekehrter Richtung von Calais , Dunkerque und Boulogne-sur-Mer in Frankreich mit der Fähre nach Großbritannien reisen , finden auf französischem Boden vor dem Einsteigen in die Fähre französische Einwanderungskontrollen und britische Einwanderungskontrollen statt, während britische Zollkontrollen am Ankunft auf britischem Boden.
Grenzübergangsstelle | Für Schecks zuständige französische Agentur | Art der Präsenz | Fähren von/nach außerhalb des Schengen-Raums | ||
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Einwanderung | Zoll | Gesellschaft | Ausländische(r) Hafen(e) | ||
Hafen von Caen | Polizei aux Frontières | Zoll | Dauerhaft | Bretagne Fähren | Portsmouth |
Hafen von Calais | Polizei aux Frontières | Zoll | Dauerhaft | DFDS Seaways und P&O Ferries | Dover |
Carteret-Port | Polizei aux Frontières | Zoll | Dauerhaft | Manche les Express | Guernsey und Jersey |
Hafen von Cherbourg | Polizei aux Frontières | Zoll | Dauerhaft |
Brittany Ferries Irish Ferries |
Poole und Portsmouth Rosslare |
Diélette-Port | Zoll | Zoll | Dauerhaft | Manche les Express | Alderney und Guernsey |
Dieppe Hafen | Polizei aux Frontières | Zoll | Dauerhaft | DFDS Seaways | Neuer Hafen |
Hafen von Dünkirchen | Polizei aux Frontières | Zoll | Dauerhaft | DFDS Seaways | Dover |
Hafen von Granville | Polizei aux Frontières | Zoll | Dauerhaft | Manche les Express | Jersey |
Hafen von Le Havre | Polizei aux Frontières | Zoll | Dauerhaft | LD-Linien | Portsmouth |
Hafen von Marseille | Polizei aux Frontières | Zoll | Dauerhaft | Algerien Fähren | Algier , Bejaia , Oran und Skikda |
Roscoff- Hafen | Zoll | Zoll | Dauerhaft |
Brittany Ferries Irish Ferries |
Cork und Plymouth Rosslare |
Hafen von Saint-Malo | Polizei aux Frontières | Zoll | Dauerhaft |
Brittany Ferries Condor Ferries |
Portsmouth Guernsey , Jersey , Poole , Weymouth |
Hafen von Sète | Polizei aux Frontières | Zoll | Dauerhaft | Komarit | Nador und Tanger |
Kanaltunnel
Kanaltunnel / Eurotunnel |
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Entfernungen vom Castle Hill Tunnel Portal
Entfernungen zu Terminals, gemessen um Terminalschleifen |
Der Vertrag von Canterbury ( französisch : Traité de Cantorbéry ) wurde am 12. Februar 1986 von der britischen Premierministerin Margaret Thatcher und Außenminister Sir Geoffrey Howe , dem französischen Präsidenten François Mitterrand und Außenminister Roland Dumas unterzeichnet und ist das Originaldokument, das die Unterwassertunnel zwischen den beiden Ländern.
Der Vertrag von Canterbury (1986) ist bedeutsam und ungewöhnlich, da er eine moderne und kürzlich erfolgte Änderung der nationalen Grenzen des Vereinigten Königreichs und Frankreichs darstellt.
Der englisch-französische Vertrag über den Kanaltunnel wurde von beiden Regierungen in der Kathedrale von Canterbury unterzeichnet . Der Vertrag bereitete die Konzession für den Bau und Betrieb der Festen Querung durch private Unternehmen vor. Es beschreibt die Methoden, die für die Schlichtung im Streitfall anzuwenden sind. Es setzt die Zwischenstaatliche Kommission (IGC) ein, die für die Überwachung aller Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb des Tunnels im Auftrag der britischen und französischen Regierung zuständig ist, zusammen mit einer Sicherheitsbehörde, die die Regierungskonferenz berät.
Es zieht eine Landgrenze zwischen den beiden Ländern inmitten des Ärmelkanaltunnels – die erste ihrer Art.
Im Sangatte-Protokoll von 1991 unterzeichnete Frankreich ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich zur Einführung von " nebeneinander gestellten Kontrollen " ( auf Französisch des bureaux de contrôles nationaux juxtaposés oder " BCNJ " ) an Eurostar - und Eurotunnel - Bahnhöfen über Einwanderung und Zoll , wo zuvor Untersuchungen durchgeführt werden Reisen. Frankreich ist Teil des Schengener Abkommens , das die Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedsstaaten weitgehend abgeschafft hat, das Vereinigte Königreich jedoch nicht.
Diese nebeneinander liegenden Kontrollen bedeuten, dass die Pässe vor dem Einsteigen zuerst von Beamten des Abfluglandes und dann von Beamten des Ziellandes überprüft werden. Diese befinden sich nur an den wichtigsten Eurostar- Bahnhöfen: Französische Beamte verkehren in London St Pancras , Ebbsfleet International und Ashford International , während britische Beamte in Calais-Fréthun , Lille-Europe , Marne-la-Vallée-Chessy und Paris-Gare du Nord verkehren . Es gibt auch Sicherheitskontrollen vor dem Einsteigen. Für die Shuttle-Straßen-Fahrzeug-Züge gibt es nebeneinander Passkontrollen vor dem Einsteigen in die Züge.
Grenzübergangsstelle | Für Schecks zuständige französische Agentur | Art der Präsenz | Züge von/nach außerhalb des Schengen-Raums | |
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Einwanderung | Zoll | |||
Bahnhof Bourg-Saint-Maurice | Zoll | Zoll | Saisonal (Anfang Dezember bis Mitte April) |
Saisonaler Eurostar Skiservice |
Bahnhof Calais Fréthun | Polizei aux Frontières | Zoll | Dauerhaft | Bis zu drei Eurostar- Züge pro Tag von/nach London St Pancras , Ebbsfleet International und Ashford International . |
Eurotunnel Calais Terminal , Coquelles | Polizei aux Frontières | Zoll | Dauerhaft | Häufige Eurotunnel-Shuttle- Services nach/von Cheriton, Kent . |
Bahnhof Lille Europa | Polizei aux Frontières | Zoll | Dauerhaft | Bis zu zehn Eurostar- Züge pro Tag von/nach London St Pancras , Ebbsfleet International und Ashford International . |
Marne-la-Vallée – Bahnhof Chessy | Polizei aux Frontières | Zoll | Dauerhaft | Bis zu ein Eurostar- Zug pro Tag von/nach London St Pancras . |
Bahnhof Moûtiers–Salins–Brides-les-Bains | Zoll | Zoll | Saisonal (Anfang Dezember bis Mitte April) |
Saisonaler Eurostar Skiservice |
Bahnhof Paris Gare du Nord | Polizei aux Frontières | Zoll | Dauerhaft | Bis zu 16 Eurostar- Züge pro Tag von/nach London St Pancras , Ebbsfleet International und Ashford International . |
Literaturverzeichnis
- Georges Labrecque, «Les îles de l'Atlantique comme circconstances pertinentes à la delimitation of frontières maritimes», Norois, vol. 45, Nr. 180 « L'Atlantique et les géographes », Oktober–Dezember 1998, S. 653–665 (DOI 10.3406/noroi.1998.6905), §1 « La frontière France/Royaume-Uni », S. 654-658.