Erklärung zur Sterbehilfe -Declaration on Euthanasia

Die Erklärung zur Sterbehilfe ist das offizielle Dokument der römisch-katholischen Kirche zum Thema Sterbehilfe , eine Erklärung, die 1980 von der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre abgegeben wurde.

Die katholische Lehre behauptet, Sterbehilfe sei ein "Verbrechen gegen das Leben". Die Lehre der katholischen Kirche über Sterbehilfe beruht auf mehreren Grundprinzipien der katholischen Ethik, einschließlich der Heiligkeit des menschlichen Lebens , der Würde der menschlichen Person, der damit einhergehenden Menschenrechte , der angemessenen Verhältnismäßigkeit bei kasuistischen Mitteln, der Unvermeidbarkeit des Todes und der Bedeutung von Wohltätigkeit .

In der katholischen medizinischen Ethik lehnen offizielle Erklärungen die aktive Sterbehilfe, ob freiwillig oder nicht, entschieden ab ...

... niemand darf um diesen Akt des Tötens bitten, weder für sich selbst noch für eine andere Person, die seiner Obhut anvertraut ist, noch kann er ihm explizit oder implizit zustimmen. Auch kann keine Behörde eine solche Maßnahme rechtmäßig empfehlen oder zulassen. "

.... während das Sterben ohne medizinische Eingriffe erfolgen darf, die als "außergewöhnlich" oder "unverhältnismäßig" angesehen werden. In der Erklärung zur Sterbehilfe heißt es:

"Wenn der unvermeidliche Tod unmittelbar bevorsteht ... ist es aus Gewissensgründen zulässig, die Entscheidung zu treffen, Behandlungsformen abzulehnen, die nur eine prekäre und belastende Verlängerung des Lebens gewährleisten würden, solange die normale Versorgung durch eine kranke Person in ähnlichen Fällen besteht nicht unterbrochen. "

Die Erklärung kommt zu dem Schluss, dass Ärzte über die Bereitstellung medizinischer Fähigkeiten hinaus den Patienten vor allem "den Komfort grenzenloser Freundlichkeit und von Herzen kommender Nächstenliebe" bieten müssen.

Obwohl die Erklärung es den Menschen erlaubt, eine heldenhafte medizinische Behandlung abzulehnen, wenn der Tod unmittelbar bevorsteht, verbietet sie eindeutig die Beschleunigung des Todes und bekräftigt die Verurteilung von "Verbrechen gegen das Leben" durch den Zweiten Vatikanum wie jede Art von Mord, Völkermord, Abtreibung, Sterbehilfe oder vorsätzlicher Selbstmord '".

Verweise

  1. ^ a b c d e f "Heilige Kongregation für die Glaubenslehre". Erklärung zur Sterbehilfe, "5. Mai 1980" .