Resolution 1988 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen - United Nations Security Council Resolution 1988

Resolution 1988 des UN- Sicherheitsrates
Taliban-safehouse-afghanistan.jpg
Ein ehemaliges Taliban- Sicherheitshaus in Afghanistan
Datum 17. Juni 2011
Treffen Nr. 6,557
Code S / RES / 1988 ( Dokument )
Gegenstand Bedrohung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit durch Terrorakte
Zusammenfassung der Abstimmungen
Ergebnis Angenommen
Zusammensetzung des Sicherheitsrates
Ständige Mitglieder
Nicht ständige Mitglieder

Resolution 1988 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen , die am 17. Juni 2011 einstimmig angenommen wurde, nachdem die Resolutionen 1267 (1999), 1333 (2000), 1363 (2001), 1373 (2001), 1390 (2002), 1452 (2002), 1455 ( 2003), 1526 (2004), 1566 (2004), 1617 (2005), 1624 (2005), 1699 (2006), 1730 (2006), 1735 (2006), 1822 (2008) und 1904 (2009) zu Terrorismus und Als Bedrohung für Afghanistan verhängte der Rat getrennte Sanktionsregelungen gegen Al-Qaida und die Taliban .

Die Resolution 1988 befasste sich mit Sanktionen in Bezug auf die Taliban, während die Resolution 1989 (2011) Sanktionen gegen Al-Qaida behandelte. Bis zur Verabschiedung der beiden Resolutionen wurden die Sanktionen gegen die Taliban und Al-Qaida von demselben Ausschuss behandelt .

Einzelheiten

Der Sicherheitsrat bekräftigte, dass die Lage in Afghanistan weiterhin eine Bedrohung für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit darstellt. Die Bestimmungen der Resolution, die gemäß Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen angenommen wurden , umfassten:

  • Ein neues Sanktionsregime gegen die Taliban und ihre Mitarbeiter;
  • Afghanen-Taliban-Personen, die unter der Liste der nach Resolution 1267 erstellten Sanktionspersonen aufgeführt sind, wurden in die neue Sanktionsliste verschoben, die durch die aktuelle Resolution erstellt wurde.
  • Ein neues "Afghanistan Sanctions Committee" wurde eingerichtet, um die Umsetzung der Sanktionen zu überwachen.
  • Das neue Komitee sollte die Sanktionen gegen ehemalige Taliban-Mitglieder aufheben, die auf Gewalt verzichtet und sich dem Versöhnungsprozess angeschlossen hatten.
  • Die afghanische Regierung sollte dem Ausschuss der Personen, von denen sie glaubte, dass sie von der Liste genommen werden könnten, eine Liste übermitteln.
  • Das neue Sanktionsregime sollte transparent sein und die Sanktionen sollten fair durchgesetzt werden.

Der Anhang der Entschließung enthielt Anweisungen für den neuen Ausschuss.

Siehe auch

Verweise

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