West Bengal Board of Madrasah Education - West Bengal Board of Madrasah Education

West Bengal Board of Madrasah Education
পশ্চিমবঙ্গ মাদ্রাসা শিক্ষা পর্ষদ
Westbengalen Board of Madrasah Education Logo.png
Abkürzung WBBME
Etabliert 1927
Art Regierungsorganisation
Rechtsstellung Aktiv
Hauptquartier Begum Rokaiya Bhavan, 18, Haji Md. Mohsin Platz, Kolkata - 700016
Präsident
Md. Fazle Rabbi
Webseite http://wbbme.org/

Das West Bengal Board of Madrasah Education ist die von der Landesregierung verwaltete autonome Prüfungsbehörde für angeschlossene und anerkannte Madrasahs in West Bengal , Indien. Vielleicht unter den ältesten postsekundären Gremien in Indien, ist es das einzige Madrasah-Gremium, das von der indischen Regierung anerkannt wird .

Es gibt zwei Kategorien des Madrasah- Bildungssystems in Westbengalen. Eines ist das High Madrasah Education System und das andere ist das Senior Madrasah Education System. Das High Madrasah Education System ist ein modernes Bildungssystem, das von Maulana Abu Nasar Md. Waheed gefolgt wird. Das Senior Madrasah Education System ist eine Madrasah der oberen Primarstufe von Klasse V bis VIII.

Der demokratische Aufbau Indiens und verfassungsrechtliche Garantien respektieren die Rechte von Minderheiten und wurden gemäß Artikel 29 und 30 in Teil III der indischen Verfassung aufgenommen. In diesem Zusammenhang wird die muslimische Gemeinschaft als Minderheitengemeinschaft angesehen, die berechtigt ist, die Bestimmungen von Artikel 29 und 30 von Teil III der Verfassung zu genießen. Artikel "29. (1) Jeder Teil der Bürger mit Wohnsitz in Indien oder einem Teil davon, der eine eigene Sprache, Schrift oder Kultur besitzt, hat das Recht, diese zu bewahren. (2) Kein Bürger darf abgelehnt werden Aufnahme in eine vom Staat unterhaltene Bildungseinrichtung oder Erhalt von Beihilfen aus staatlichen Mitteln nur aus Gründen der Religion, der Rasse, der Kaste, der Sprache oder einer von ihnen. " Artikel "30. (1) Alle Minderheiten, unabhängig davon, ob sie auf Religion oder Sprache beruhen, haben das Recht, Bildungseinrichtungen ihrer Wahl einzurichten und zu verwalten Bildungseinrichtung, die von einer Minderheit gegründet und verwaltet wird (siehe Absatz 1), stellt der Staat sicher, dass der Betrag, der durch ein solches Gesetz für den Erwerb eines solchen Eigentums festgelegt oder festgelegt wird, das nach diesem Gesetz garantierte Recht nicht einschränkt oder aufhebt Klausel.] (2) Der Staat darf bei der Gewährung von Beihilfen an Bildungseinrichtungen keine Bildungseinrichtung diskriminieren, weil sie von einer Minderheit verwaltet wird, sei es aufgrund ihrer Religion oder ihrer Sprache. "

Zusammensetzung des Madrasah Board

Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:

(a) der Präsident;

(b) der Präsident des Westbengalischen Rates für höhere Sekundarschulbildung von Amts wegen ;

(c) der Präsident des West Bengal Board of Secondary Education von Amts wegen ;

(d) der Präsident des West Bengal Board of Primary Education von Amts wegen ;

[(e) der Direktor für Madrasah-Bildung, Westbengalen, von Amts wegen ]

(f) der Leiter der Abteilung für Arabisch der Universität Kalkutta von Amts wegen ;

(g) der Vertreter der Vizekanzler-Allah-Universität von Amts wegen ;]

(h) zwei von der Landesregierung ernannte Leiter anerkannter Medresen - eine Hohe Medresse und eine hochrangige Medresse;

(i) zwei von der Landesregierung ernannte Mitglieder der gesetzgebenden Versammlung von Westbengalen;

j) drei von der Landesregierung ernannte Personen, von denen -

(i) Einer ist ein Vollzeitmitarbeiter des Lehrpersonals eines Colleges, das Unterricht in arabischer oder persischer Sprache erteilt und an eine Universität in Westbengalen angeschlossen ist.

(ii) man muss ein Experte für islamische Kultur und Theologie sein, und

(iii) eine soll eine Frau sein, die an Madrasah Education interessiert ist;

(k) [elf] Vollzeit- und ständige Mitglieder des Lehrpersonals anerkannter Madrasahs - fünf aus High Madrasahs, drei aus Senior Madrasahs und zwei aus Junior High Madrasahs [und einer aus Primary Madrasahs] - auf die vorgeschriebene Weise gewählt;

(l) zwei Personen aus der gesamten Zeit und ständiges nicht unterrichtendes Personal anerkannter Medresen, die auf die vorgeschriebene Weise gewählt wurden;

(m) eine Person aus der gesamten Zeit und ständige Mitarbeiter des Verwaltungsrates, die auf die vorgeschriebene Weise gewählt wurden.

Siehe auch

Verweise

Externe Links