Welsh Church (Amendment) Act 1938 - Welsh Church (Amendment) Act 1938

Welsh Church (Amendment) Act 1938
Langer Titel Ein Gesetz zur Änderung von Absatz (b) von Unterabschnitt (1) von Abschnitt neunzehn des Welsh Church Act 1914.
Zitat c. 39
Territoriale Ausdehnung Wales und Monmouthshire
Termine
königliche Zustimmung 13. Juli 1938
Status: Aktuelle Gesetzgebung
Gesetzestext in der ursprünglich erlassenen Fassung

Der Welsh Church (Amendment) Act 1938 ist ein Gesetz des britischen Parlaments . Es änderte den Welsh Church Act von 1914 , um es dem University College of Swansea (jetzt Swansea University) zu ermöglichen, Rückstände von der aufgelösten Kirche in Wales zu erhalten, genauso wie die drei Colleges der University of Wales , die existierten im Jahr 1914.

Geschichte

Der Welsh Church Act löste die Kirche in Wales von der Church of England ab und enteignete die Kirche auch teilweise, da sie keine etablierte Kirche mehr war. Die Kirche verlor private Stiftungen, die ihr vor dem Act of Uniformity im Jahr 1662 gewährt wurden und die von den Commissioners for Church Temporalities in Wales an die University of Wales übertragen werden sollten , obwohl die Kirche in Wales später dafür unter der walisischen Kirche entschädigt wurde ( Temporalitäten) Act 1919 . Das Gesetz von 1914 sah vor, dass einige dieser Stiftungen von der University of Wales zugunsten des University College of Wales, Aberystwyth , des University College of North Wales , des University College of South Wales and Monmouthshire , und der National Library gehalten werden sollten von Wales ." Da die drei University Colleges jeweils ein Viertel aller Gelder und die National Library of Wales ein Achtel erhalten würden, behielt die Federal University of Wales das verbleibende Achtel für ihren eigenen Gebrauch.

Der Welsh Church (Amendment) Act 1938 erhielt am 13. Juli 1938 die königliche Zustimmung .

Bestimmungen

Um das Versäumnis des University College of Swansea (das erst 1920 gegründet wurde) beim Erhalt von Teilen der Stiftung abzudecken , wurde der Welsh Church (Amendment) Act 1938 speziell zur Änderung von Abschnitt 19(1)(b) der Welsh Church verabschiedet Gesetz von 1914, um es in die Liste der Colleges der University of Wales aufzunehmen, die zum Erhalt der Stiftungen berechtigt sind, sowie die Reduzierung des Anspruchs jedes einzelnen University College auf drei Sechzehntel. (Die National Library of Wales und die University of Wales erhielten weiterhin jeweils ein Achtel). Es sah auch vor, dass das Gesetz mit den Gesetzen von 1914 und 1919 auszulegen war und dass die drei Gesetze zusammen als die Welsh Church Acts 1914 bis 1938 zitiert werden konnten.

Verweise