R gegen Jordanien (2016) - R v Jordan (2016)

R gegen Jordanien
Oberster Gerichtshof von Kanada
Anhörung: 7. Oktober 2015
Urteil: 8. Juli 2016
Vollständiger Fallname Barrett Richard Jordan gegen Ihre Majestät die Königin
Zitate [2016] 1 SCR 631
Aktenzeichen Nr. 36068
Vorgeschichte Urteil für die Krone im Berufungsgericht von British Columbia .
Urteil Berufung zulässig, Aussetzung des Verfahrens gewährt
Halten
Eine Verzögerung von 44 Monaten zwischen den Anklagen und dem Ende des Verfahrens verletzt das Recht einer Person, innerhalb einer angemessenen Frist gemäß Abschnitt 11 der kanadischen Charta der Rechte und Freiheiten vor Gericht gestellt zu werden.
Hofmitgliedschaft
Angegebene Gründe
Mehrheit Moldaver, Karakatsanis und Brown JJ., Zusammen mit Abella und Côté JJ.
Gleichzeitigkeit Cromwell J., zusammen mit McLachlin CJ und Wagner und Gascon JJ.

R gegen Jordan war eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Kanadas, die den Rahmen ablehnte, der traditionell verwendet wurde, um zu bestimmen, ob ein Angeklagter innerhalb einer angemessenen Frist gemäß Abschnitt 11(b) der kanadischen Charta der Rechte und Freiheiten vor Gericht gestellt wurde,und ihn durch eine mutmaßliche Obergrenze ersetzte 18 Monate zwischen der Anklage und der Verhandlung vor einem Provinzgericht ohne Voruntersuchung , in anderen Fällen 30 Monate.

Hintergrund

Abschnitt 11 der kanadischen Charta der Rechte und Freiheiten besagt, dass

Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, hat das Recht

[…]

( b ) innerhalb einer angemessenen Frist vor Gericht gestellt werden

Vor dieser Entscheidung wurde ein in R v Morin dargestellter Kontextrahmen verwendet.

Barrett Richard Jordan wurde im Dezember 2008 verhaftet und wegen verschiedener Straftaten im Zusammenhang mit Besitz und Menschenhandel angeklagt. Er wurde im Februar 2009 mit restriktiven Haftbedingungen freigelassen. Die vorläufige Untersuchung sollte im Mai 2010 stattfinden, aber die Krone hatte nicht genügend Zeit, um alle Beweise vorzulegen, sodass weitere Termine für die Jahre 2010 und 2011 festgelegt wurden. Im Mai 2011 , Jordan wurde verpflichtet, sich vor Gericht zu stellen. Der Prozess dauerte von September bis Februar 2013, wodurch sich die Gesamtverzögerung zwischen der Anklage und dem Abschluss des Prozesses auf 49,5 Monate erhöhte, von denen 5,5 den Angeklagten zuzurechnen waren.

Während seines ersten Prozesses stellte Jordan einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens nach Abschnitt 11(b), der abgewiesen wurde. Seine Berufung vor dem Obersten Gerichtshof von British Columbia wurde abgewiesen, da er der Ansicht war, dass Jordanien keine erheblichen Nachteile erlitten hatte, wie es der Rechtsrahmen vorschreibt. Seine Berufung vor dem Berufungsgericht von British Columbia wurde ebenfalls abgelehnt.

Urteil

Moldaver , Karakatsanis und Brown JJ., die für die Mehrheit sprachen, stellten fest, dass der in R v Morin dargelegte Rahmen erhebliche Komplikationen verursachte und zu einer Kultur der Verzögerung und Selbstzufriedenheit beitrug. Sie wiesen darauf hin, dass die Anwendung des Rahmens unvorhersehbar war, sich auf den Begriff der Vorurteile stützte, der "verwirrend, schwer zu beweisen und sehr subjektiv" sei, die Gerichte und Parteien nicht ermutigte, Verzögerungen zu vermeiden, und übermäßig komplex sei.

Sie schlugen einen neuen Rahmen vor, der auf einer Obergrenze basiert, über die hinaus eine Verzögerung vermutlich unangemessen ist: 18 Monate für Fälle, die vor Provinzgerichten ohne Voruntersuchung verhandelt werden, und 30 Monate für Fälle, die vor Provinzgerichten nach einer Voruntersuchung oder vor höheren Gerichten verhandelt werden. Verzögerungen, die auf die Verteidigung zurückzuführen sind, werden jedoch von der Obergrenze abgezogen (z. B.: Beantragung unnötiger Verschiebungen oder unzureichender Aufwand für die Terminplanung von Gerichtsterminen), sodass ein Angeklagter das Gerichtsverfahren nicht zu seinem Vorteil verlangsamen kann. Da die Verhandlungsverzögerung gegen Jordan 49,5 Monate betrug, von denen 44 der Krone oder systembedingten Verzögerungen zuzurechnen waren, wurde seiner Berufung stattgegeben und eine Aussetzung des Verfahrens beantragt.

Gleichzeitigkeit

Cromwell J. war der Ansicht, dass eine Aussetzung des Verfahrens für Jordanien im Rahmen des R v Morin- Rahmens beantragt werden sollte und dass der vorgeschlagene neue Rahmen nicht wünschenswert sei. Das hat er geschrieben:

Der vorgeschlagene Ansatz reduziert die Angemessenheit auf zwei numerische Obergrenzen. Dies entkoppelt jedoch das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist vor Gericht gestellt zu werden, in einer Weise vom Text und dem Zweck der Verfassung, die unserer Rechtsprechung nur schwer gerecht werden kann; geht über die eigentliche Rolle des Gerichtshofs hinaus, indem er Fristen festlegt, die in den Beweismitteln vor dem Gerichtshof keine Grundlage oder Begründung zu haben scheinen; und riskiert negative Folgen für die Rechtspflege. … Darüber hinaus ist die erhöhte Einfachheit, die aus diesem Ansatz resultieren soll, wahrscheinlich illusorisch. Die mit der Bestimmung einer unangemessenen Verzögerung verbundene Komplexität wurde dahingehend verschoben, zu entscheiden, ob die Vermutung, dass eine Verzögerung in bestimmten Fällen die Obergrenze überschreitet, „widerlegt“ wird.

Nachwirkungen

Das Urteil hatte gravierende unmittelbare Folgen, da viele Personen, die bereits Verspätungen über die mutmaßliche Obergrenze erlitten hatten, eingestellt wurden. Es zwang die Krone, ihre Arbeitsweise zu ändern, einschließlich der häufigeren Anwendung des direkten Anklageverfahrens . Diese Entscheidung über eine Fallentscheidung wird informell als "Jordanien-Entscheidung", "Jordanien-Entscheidung" oder "Jordanien-Regel" bezeichnet.

Verweise

Externe Links