Militärgerichte von Thailand - Military courts of Thailand

Die Militärgerichte Thailands ( Thai : ศาลทหาร ; RTGSSan Thahan ) sind Justizbehörden mit strafrechtlicher Zuständigkeit für Angehörige der Royal Thai Armed Forces und manchmal auch für Zivilisten, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist, wie dies vom 25. Mai 2014 bis zum 25. Mai 2014 der Fall war 12. September 2016 nach dem thailändischen Staatsstreich 2014 .

Im Gegensatz zu anderen Gerichten im Justizsystem Thailands unterliegen Militärgerichte dem Verteidigungsministerium und werden von der Generalstaatsanwaltschaft des Militärs betrieben.

Verfahren

Das derzeitige Verfahrensgesetz für die Militärgerichte ist das Military Court Organization Act von 1955 ( thailändisch : พระราชบัญญัติ ธรรมนูญ ศาลทหาร พ.ศ. ๒๔๙๘ ). Das Gesetz ermöglicht es dem Generalanwalt von Thailand ( Thai : เจ้ากรม พระ ธรรมนูญ ), Gerichtsbestimmungen festzulegen. In Kriegszeiten oder während der Verhängung des Kriegsrechts können Militärgerichte besondere Verfahren einführen.

Richter

Militärgerichtsrichter ( Thai : ตุลาการ ) dienen Militäroffizieren zweier Art: "Generalrichter" ( Thai : ตุลาการ ปรกติ ) und "Richteranwälte" ( Thai : ตุลาการ พระ ธรรมนูญ ). Allgemeine Richter sind Beamte, für die eine juristische Ausbildung keine Voraussetzung ist. Richteranwälte sind gesetzlich geschult und akkreditiert.

Struktur

Nach dem Military Court Organization Act von 1955 bestehen Militärgerichte aus drei Ebenen: Gerichte erster (Gerichtsverfahren), zweiter (Berufungsgericht) und dritter Instanz (letztes Berufungsgericht).

Name Quorum Anmerkungen
Militärgerichte erster Instanz
Militärprovinzgerichte ( Thai : ศาลจังหวัด ทหาร )
  • Etabliert in jeder Militärprovinz ( Thai : จังหวัด ทหาร ), mit Ausnahme von Provinzen mit militärischen Präfekturbefehlen ( Thai : กอง บัญชาการ มณฑล )
  • Befugnis zur Ausübung der Zuständigkeit für andere Angehörige der Streitkräfte als beauftragte Offiziere
Militärpräfekturgerichte ( thailändisch : ศาล มณฑล ทหาร )
  • Etabliert in jeder Militärpräfektur ( Thai : มณฑล ทหาร ), mit Ausnahme der Präfektur, in der sich das Militärgericht von Bangkok befindet
  • Befugnis zur Ausübung der Zuständigkeit für alle Angehörigen der Streitkräfte mit Ausnahme der Generaloffiziere
Militärgericht von Bangkok ( thailändisch : ศาลทหาร กรุงเทพ ) Investiert mit uneingeschränkter Gerichtsbarkeit
Gerichte der Militäreinheiten ( thailändisch : ศาล ประจำ หน่วย ทหาร ) Gegründet in einer militärischen Organisation von nicht weniger als 1.000 Mitgliedern außerhalb Thailands
Militärgerichte zweiter Instanz
Zentrales Militärgericht ( thailändisch : ศาลทหาร กลาง )
  • 1 oder 2 Generaloffiziere als Generalrichter
  • 1 oder 2 Oberst oder Äquivalente als allgemeine Richter
  • 2 Richteranwälte
Militärgerichte der letzten Instanz
Oberster Militärgerichtshof ( thailändisch : ศาลทหาร สูงสุด )

Das Gesetz erlaubt die Einrichtung spezieller Militärgerichte, die als Kriegsverbrechergerichte ( thailändisch : ศาลอาญา ศึก ) bekannt sind, in Kriegszeiten oder in Zeiten des Kriegsrechts.

Siehe auch

Verweise

Externe Links