Wahlkommission (Neuseeland) - Electoral Commission (New Zealand)

Wahlkommission
Te Kaitiaki Take Kōwhiri
Logo der neuseeländischen Wahlkommission ab September 2020.svg
Agenturübersicht
Gebildet 1. Oktober 2010
Vorhergehende Agenturen
Zuständigkeit Neuseeland
Hauptquartier Wellington
Agenturleiter
Webseite stimmen .nz Wahlen .nz

Die Wahlkommission ( Māori : Te Kaitiaki Take Kōwhiri ) ist eine unabhängige Einrichtung der Krone , die vom neuseeländischen Parlament eingesetzt wird . Es ist zuständig für die Durchführung von Parlamentswahlen und Volksabstimmungen, die Förderung der Einhaltung der Wahlgesetze, die Betreuung der Arbeit der Vertretungskommission sowie die Beratung, Berichterstattung und Aufklärung der Öffentlichkeit in Wahlangelegenheiten. Die Kommission unterstützt auch Wahlagenturen anderer Länder auf gegenseitiger Basis bei ihren Wahlveranstaltungen.

Ziel der Wahlkommission

Das Wahlgesetz definiert den Zweck der Wahlkommission als

„das Wahlsystem unparteiisch, effizient, effektiv und so zu verwalten, dass –

  1. Erleichtert die Teilnahme an der parlamentarischen Demokratie; und
  2. Fördert das Verständnis des Wahlsystems; und
  3. Bewahrt das Vertrauen in die Verwaltung des Wahlsystems".

Aufgaben der Wahlkommission

Die Aufgaben der Wahlkommission sind gesetzlich festgelegt und umfassen zusammenfassend:

  • Vorbereitung und Durchführung von Parlamentswahlen, Nachwahlen und Volksabstimmungen
  • Zuweisung von Regierungsgeldern an registrierte politische Parteien für Radio- und Fernsehsendungen
  • Förderung des öffentlichen Bewusstseins für Wahlangelegenheiten durch Bildungs- und Informationsprogramme
  • Beratung des Ministers und des Repräsentantenhauses in Wahlangelegenheiten, die an die Kommission verwiesen werden
  • Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung politischer Parteien, Kandidaten und Dritter bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf von der Kommission verwaltete Wahlangelegenheiten
  • Erstellung und Pflege von Wählerverzeichnissen (ab 1. Juli 2012).

Unabhängigkeit

Die Wahlkommission ist eine unabhängige Einrichtung der Krone. Der zuständige Minister darf die Kommission nicht anweisen, die Regierungspolitik umzusetzen oder zu berücksichtigen.

In Ergänzung:

  • der Generalgouverneur ernennt und entlässt Wahlbeauftragte auf Empfehlung des Repräsentantenhauses
  • die Wahlkommission ist bei der Wahrnehmung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben und Funktionen sowie bei der Ausübung ihrer Befugnisse gesetzlich zu unabhängigem Handeln verpflichtet
  • die Wahlkommission kann dem Justizminister oder dem Abgeordnetenhaus jederzeit und von sich aus Auskünfte und Ratschläge erteilen .

Vorstand der Wahlkommission

Der Vorstand der Wahlkommission besteht aus drei Mitgliedern, die vom Generalgouverneur ernannt werden, darunter ein Mitglied als Vorsitzender, ein Mitglied als stellvertretender Vorsitzender und der Chief Electoral Officer , der der Chief Executive der Wahlkommission ist.

Position Name Porträt Datum des Termins
Stuhl Marie Shroff Marie Shroff (Datenschutzbeauftragte).JPG August 2019
Stellvertretender Vorsitzender Jane Meares Jane Meares (beschnitten).jpg August 2019
Hauptwahlleiter Alicia Wright Alicia Wright (beschnitten).jpg Januar 2017

Wahlveranstaltungen der Wahlkommission

Wahlveranstaltung Datum
Mana nach Wahl Samstag, 20. November 2010
Botanik Nachwahl Samstag, 5. März 2011
Te Tai Tokerau Nachwahl Samstag, 25. Juni 2011
Bundestagswahl 2011 Samstag, 26. November 2011
Referendum über das Abstimmungssystem Samstag, 26. November 2011
MMP-Rezension Februar – Oktober 2012
Ikaroa-Rawhiti Nachwahl Samstag, 29. Juni 2013
Kommunalwahlen 2013 in Neuseeland 12. Oktober 2016
Christchurch East Nachwahl Samstag, 30. November 2013
Referendum zum Verkauf von Vermögenswerten 22. November – 13. Dezember 2013
Bundestagswahl 2014 Samstag, 20. September 2014
Nordland-Nachwahl Samstag, 28. März 2015
Erstes Referendum über die neuseeländische Flagge 20. November – 11. Dezember 2015
Zweites Referendum über die neuseeländische Flagge 3.–24. März 2016
Kommunalwahlen 2016 in Neuseeland 8. Oktober 2016
Mount Roskill Nachwahl Samstag, 3. Dezember 2016
Mount Albert Nachwahl Samstag, 25. Februar 2017
Bundestagswahl 2017 Samstag, 23. September 2017
Northcote Nachwahl Samstag, 9. Juni 2018

Geschichte

Bildung der Wahlkommission

Mit dem am 19. Mai 2010 vom Parlament einstimmig verabschiedeten Gesetzentwurf zur Änderung der Wahlen (Verwaltung) wurde eine neue unabhängige Wahlkommission eingerichtet, der die übergreifende Verantwortung für die Durchführung der Wahlen übertragen wurde.

Am Freitag, 1. Oktober 2010, wurde die Wahlkommission gebildet, die die Aufgaben des Hauptwahlamtes und der bisherigen Wahlkommission übernommen hat.

Am 1. Juli 2012 wurden die gesetzlichen Aufgaben des Electoral Enrollment Center of New Zealand Post gemäß dem Electoral (Administration) Amendment Act 2011 auf die Kommission übertragen.

Bisherige Wahlkommission

Die vorherige Wahlkommission von Neuseeland (1993–2010) war eine Regierungsbehörde, die für die Verwaltung bestimmter Aspekte des Wahlsystems des Landes zuständig war .

Es war eine unabhängige Einrichtung der Krone, nicht Teil einer größeren Abteilung oder eines größeren Ministeriums , und wurde gemäß dem Wahlgesetz von 1993 gegründet. Es arbeitete mit zwei anderen Einrichtungen zusammen, dem Hauptwahlamt und dem Wahlregistrierungszentrum .

Die vier Hauptfunktionen der bisherigen Wahlkommission waren:

  • Registrierung politischer Parteien. Die Kommission war für die Prüfung und Genehmigung aller Änderungen des Wählerverzeichnisses verantwortlich. Ein Eintrag im Register ermöglicht es Parteien, bei allgemeinen Wahlen die Parteistimme anzufechten. Nicht registrierte Parteien können einzelne Kandidaten aufstellen, aber keine Stimmen für das Verhältniswahlrecht im MMP- System erhalten. Die Kommission muss sich davon überzeugt haben, dass eine solche Partei die Registrierungsvoraussetzungen erfüllt, beispielsweise fünfhundert Finanzmitglieder.
  • Vergabe von Rundfunkmitteln. Politische Parteien erhalten für jede Sendung, die sie im Wahlkampf durchführen, staatliche Mittel. Die Kommission war verantwortlich für die Aufteilung der Gelder auf die verschiedenen Parteien unter Berücksichtigung der Mitgliedschaft einer Partei, der aktuellen Zahl der Abgeordneten, der bisherigen Wahlergebnisse und der aktuellen Umfragewerte. Die Kommission überwacht auch die tatsächliche Auszahlung dieser Mittel.
  • Überwachung von Finanzerklärungen. Um Transparenz zu gewährleisten, müssen die Parteien Aufzeichnungen darüber vorlegen, wie viel Geld sie als Spenden erhalten und wie viel Geld sie für den Wahlkampf ausgegeben haben. Die Kommission überwachte diesen Prozess.
  • Öffentliche Bildung. Die Kommission war das wichtigste Gremium, das dafür verantwortlich war, ein starkes öffentliches Bewusstsein für die Funktionsweise von Wahlen in Neuseeland zu gewährleisten.

Für die meisten Geschäfte bestand die bisherige Wahlkommission aus vier Mitgliedern – einem Präsidenten, einem Hauptgeschäftsführer, dem Leiter des Justizministeriums und dem Obersten Richter des Maori-Landgerichts .

Zwei weitere Mitglieder, eines von der Regierung und eines von der Opposition ernannt, nehmen an der Kommission, zB zur Vergabe von Rundfunkmitteln, teil. Diese Beteiligung wird im Allgemeinen von kleineren Parteien verurteilt, die behaupten, dass Labour und National die Finanzierung zu Unrecht monopolisiert hätten. Diese zusätzlichen Mitglieder wurden 2007 von Labour durch das Electoral Finance Act entfernt ; das Gesetz wurde jedoch 2009 von National aufgehoben, wobei Klauseln der EFA, die sich mit der Offenlegung von Spenden befassen, in das Wahlgesetz von 1993 aufgenommen wurden.

Verweise

Externe Links