UN-Erklärung zur Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund von Religion oder Glauben - UN Declaration on the Elimination of All Forms of Intolerance and of Discrimination Based on Religion or Belief

Die Erklärung der Vereinten Nationen zur Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund von Religion oder Glauben ist eine Resolution der Vereinten Nationen , die am 25. November 1981 mit Konsens verabschiedet wurde. Die "Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit" wurde erstmals in Artikel 18 umrissen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte . In der Entschließung werden die Menschenrechte in Bezug auf die Religionsfreiheit weiter ausgearbeitet . Die Erklärung zu den Menschenrechten umreißt die Religionsfreiheit, und die Erklärung zur Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung macht das "Recht auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- oder Glaubensfreiheit" geltend. Die Erklärung wurde 19 Jahre nach Aufforderung des Wirtschafts- und Sozialberaters zur Ausarbeitung einer Erklärung gegen religiöse Intoleranz einvernehmlich angenommen.

Zusammenfassung

Artikel 1: Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.

Artikel 2: Jeder hat das Recht auf Diskriminierungsfreiheit. "Intoleranz und Diskriminierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung" bedeutet jede Unterscheidung, Ausgrenzung, Einschränkung oder Präferenz aufgrund von Religion oder Weltanschauung. "

Artikel 3: Diskriminierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung ist eine Ablehnung der Charta der Vereinten Nationen und eine Verletzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte .

Artikel 4: Alle Staaten sollten Maßnahmen zur Bekämpfung der religiösen Intoleranz in der Gesetzgebung und in allen Lebensbereichen einschließlich des bürgerlichen, wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Lebens ergreifen.

Artikel 5: Jedes Kind muss frei von Diskriminierung aufgrund seiner Religion oder Weltanschauung sein und hat das Recht auf Bildungsfreiheit auf Wunsch seiner Eltern oder seines Erziehungsberechtigten.

Artikel 6: Das Recht auf Gedanken-, Gewissens-, Religions- oder Glaubensfreiheit umfasst bestimmte Freiheiten, beginnend mit der Freiheit zu verehren oder sich zu versammeln.

Artikel 7: Die Rechte und Freiheiten in dieser Erklärung sollten durch nationale Rechtsvorschriften gewährt werden, damit alle von diesen Rechten und Freiheiten profitieren können. "

Artikel 8: Nichts in dieser Erklärung kann so ausgelegt werden, dass es ein in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den Internationalen Menschenrechtsabkommen definiertes Recht einschränkt oder beeinträchtigt .

Verweise

Externe Links

Bericht des Berichterstatters über Religions- und Glaubensfreiheit

Internationale Standards für Religions- und Glaubensfreiheit

Das Internationale Gremium der Parlamentarier für Religions- und Glaubensfreiheit

Meinungsfreiheit gegen Anstiftung zum Hass: OHCHR und der Rabat-Aktionsplan