Gewerkschaftsrat für den öffentlichen Dienst gegen Minister für den öffentlichen Dienst -Council of Civil Service Unions v Minister for the Civil Service

CCSU gegen Minister für den öffentlichen Dienst (GCHQ-Fall)
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Gericht Oberhaus
Vollständiger Fallname Rat der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes u. a. gegen Minister für den öffentlichen Dienst
Beschlossen 22. November 1984
Zitat(e) [1984] UKHL 9 , [1985] AC 374, [1984] 3 WLR 1174, [1985] ICR 14, [1984] 3 Alle ER 935, [1985] IRLR 28
Transkript(e) Bailii-Transkript
Hofmitgliedschaft
Richter sitzend
Schlüsselwörter

Council of Civil Service Unions gegen Minister for the Civil Service [1984] UKHL 9 oder der GCHQ-Fall ist ein britisches Verfassungsrecht, und ein britischer Arbeitsrechtsfall, bei dem das königliche Vorrecht bestand, wurde gerichtlich überprüft .

Im Jahr 1984 verbot die Regierung von Margaret Thatcher Mitarbeitern des Government Communications Headquarters (GCHQ) aus Gründen der "nationalen Sicherheit" den Beitritt zu einer Gewerkschaft durch eine Anordnung im Rat , die das königliche Vorrecht nutzte . Der Gewerkschaftsrat des öffentlichen Dienstes behauptete in einer gerichtlichen Überprüfung, die seine berechtigten Erwartungen, tarifliche Löhne zu verhandeln, widerlegte. Der High Court of Justice hielt den Beschluss im Rat für ungültig. Das Berufungsgericht war der Auffassung , dass Bedenken hinsichtlich der nationalen Sicherheit eine gerichtliche Überprüfung unmöglich machten. Das House of Lords vertrat die Auffassung, dass die Ausübung der königlichen Befugnisse einer gerichtlichen Überprüfung unterliegt, es jedoch Ausnahmen gab, unter anderem für Angelegenheiten der nationalen Sicherheit. Dies war ein bedeutender Bruch mit dem früheren Gesetz, das besagte, dass Vorrechte in keiner Weise der gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Im GCHQ-Fall wurde festgestellt, dass die gerichtliche Überprüfung von der Art der Befugnisse der Regierung abhängt, nicht von deren Quelle.

Fakten

Die Government Communications Headquarters (GCHQ) ist eine britische Geheimdienst, zur Verfügung stellt Signale Intelligenz an die britische Regierung und der Streitkräfte. Vor 1983 wurde ihre Existenz nicht anerkannt, obwohl sie offen Absolventen rekrutierte. Nach einem Spionageskandal 1983 wurde die Organisation der Öffentlichkeit bekannt, und ein Jahr später beschloss die Regierung von Margaret Thatcher , dass Arbeitnehmer aus Gründen der nationalen Sicherheit keiner Gewerkschaft beitreten dürfen . Der Minister für den öffentlichen Dienst ist ein Amt des Ministerpräsidenten von Amts wegen .

Dies geschah durch einen Ratsbefehl , eine Ausübung des königlichen Vorrechts . Trotz einer umfangreichen Werbekampagne der Gewerkschaften weigerte sich die Regierung, ihre Entscheidung rückgängig zu machen, sondern bot den betroffenen Mitarbeitern stattdessen die Wahl zwischen 1.000 GBP und der Mitgliedschaft in einem Personalverband oder der Entlassung. Entlassene Arbeitnehmer konnten sich nicht auf ein Arbeitsgericht berufen, da sie nicht unter das einschlägige Arbeitsrecht fielen. Daher entschied der Rat der Gewerkschaften für den öffentlichen Dienst, dass die gerichtliche Überprüfung der einzige verfügbare Weg sei.

Die Entscheidung, den Beschäftigten des GCHQ die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft zu verbieten, war nach dem Treffen einer ausgewählten Gruppe von Ministern und des Premierministers und nicht nach dem Treffen des gesamten Kabinetts gefasst worden. Das ist auch bei hochkarätigen Entscheidungen nicht ungewöhnlich: 1956 wurde in ähnlicher Weise die Suez-Operation genehmigt , und das gleiche Verfahren wurde bei der Entscheidung angewendet, die Zinsfestsetzungsfähigkeit auf die Bank of England in . zu übertragen 1997.

Beurteilung

Oberstes Gericht

Vor dem High Court entschied Glidewell J , dass die Mitarbeiter von GCHQ ein Recht auf Anhörung hätten und dass die fehlende Anhörung die Entscheidung ungültig mache.

Berufungsgericht

In der Court of Appeal , Herr Lane CJ , Watkins LJ und Mai LJ entschieden , dass gerichtliche Überprüfung nicht verwendet werden, um die Verwendung der königlichen Prärogative herauszufordern. Sie entschieden, dass es für die Gerichte unangemessen wäre, einzugreifen, da die Bestimmung von Fragen der nationalen Sicherheit eine Exekutivfunktion ist.

Oberhaus

Das House of Lords hielt das königliche Vorrecht für eine gerichtliche Überprüfung, ebenso wie gesetzliche Instrumente. Aus Gründen der nationalen Sicherheit war die Maßnahme zur Einschränkung der Gewerkschaft jedoch gerechtfertigt. Lords Fraser, Scarman und Diplock glaubten alle, dass die Frage der nationalen Sicherheit nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gerichte falle. Lord Diplock schrieb: „Es ist eine nicht zu rechtfertigende Frage par excellence. Lord Fraser erklärte, dass die Gerichte zwar das Argument der Regierung, dass es sich um eine Angelegenheit der nationalen Sicherheit handele, zwar nicht standardmäßig akzeptieren würden, dass es sich jedoch um eine "Beweisfrage" handele und die in diesem Fall vorgelegten Beweise zeigten, dass die Regierung Recht hatte. Lord Diplock vertrat die Ansicht, dass jede Vorrechte, die sich auf die "privaten Rechte oder berechtigten Erwartungen" einer Person auswirkt, einer Überprüfung unterzogen werden kann, während Lords Fraser und Brightman der Ansicht waren, dass nur die vom Monarchen delegierten Befugnisse einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden könnten. als Kandidat für eine solche Überprüfung, da die fraglichen Befugnisse vom Monarchen an den Minister für den öffentlichen Dienst delegiert wurden.

Lord Diplock sagte folgendes:

Meine Herren, ich beabsichtige keine Unhöflichkeit zu raten, wenn ich sage, dass ich, abgesehen von intellektuellem Interesse, bei der Beantwortung der in diesem Appell aufgeworfenen Rechtsfrage wenig praktische Hilfe aus gelehrten und esoterischen Analysen der genauen Rechtsnatur, Grenzen und historischen Herkunft gewonnen habe des "Vorrechtes" oder der Befugnisse, die von im Auftrag der Zentralregierung handelnden Exekutivbeamten ausgeübt werden können, die nicht von Privatpersonen geteilt werden, qualifizieren sich für die Aufnahme unter dieses besondere Etikett. Es scheint mir zum Beispiel egal zu sein, ob das Recht der Exekutive, die gerade an der Macht ist, heute jeden Angehörigen des inländischen öffentlichen Dienstes, auf den sie sich bei der Verwaltung ihrer Politiken stützen muss, fristlos entlässt, und die entsprechende Unfähigkeit der Exekutive, die an der Macht ist, mit einem Beamten zu vereinbaren, dass sein Dienst zu Bedingungen erfolgen soll, die ihn nicht einer fristlosen Entlassung unterwerfen, sollte auf "das Vorrecht" oder nur auf eine Folge der Überleben aus ganz anderen Gründen einer verfassungsrechtlichen Herrschaft, deren Ursprung in der Theorie liegt, dass diejenigen, von denen die Verwaltung des Reiches ausgeübt wird, dies als persönliche Diener des Monarchen tun, die sie nach Belieben entlassen können, weil der König kann nichts falsch machen.

Gleichwohl hat sich dort, wie auch immer sie beschriftet werden mag, bis heute zweifelsfrei ein Rest diverser Rechtsgebiete erhalten, in denen die Exekutive Entscheidungsbefugnisse behält, die von keiner gesetzlichen Autorität abhängig sind, aber dennoch Folgen für die Privatrechte haben oder berechtigte Erwartungen anderer Personen, die die Entscheidung einer gerichtlichen Überprüfung unterwerfen würden, wenn die Befugnis des Entscheidungsträgers, sie zu treffen, gesetzlichen Ursprungs wäre. Von relativ geringfügigen Angelegenheiten wie der Gewährung von Begnadigungen an verurteilte Verbrecher, von Ehrungen für die Guten und Großen, von Körperschaften bis hin zu verdienten Körperschaften und von Kopfgeldern aus Geldern, die der Exekutive vom Parlament zur Verfügung gestellt werden, erstrecken sie sich auf Angelegenheiten, die so überlebenswichtig und für das Wohlergehen der Nation als die Führung der Beziehungen zu fremden Staaten und – was den Kern des vorliegenden Falles bildet – die Verteidigung des Reiches gegen potenzielle Feinde. In Anlehnung an die Formulierungen der Europäischen Menschenrechtskonvention 1953 (Convention for the Protection of Human Rights and Grundfreiheiten (1953) (Cmd. 8969)), deren Vertragspartei das Vereinigte Königreich ist, ist es mittlerweile üblich, sich in den Gesetzen auf sie zu beziehen letzteres als "nationale Sicherheit".

Meine Herren, ich sehe keinen Grund, warum eine Entscheidungsbefugnis, nur weil sie sich aus einem Common Law und nicht aus einer gesetzlichen Quelle ergibt, aus diesem Grund einer gerichtlichen Überprüfung entzogen werden sollte. Die gerichtliche Kontrolle hat sich heute meines Erachtens zu einem Stadium entwickelt, in dem man die Gründe, aus denen Verwaltungshandlungen der gerichtlichen Kontrolle unterliegen, bequem in drei Kategorien einteilen kann, ohne die Analyse der Schritte zu wiederholen, in denen die Entwicklung stattgefunden hat. Den ersten Grund würde ich "Illegalität" nennen, den zweiten "Irrationalität" und den dritten "Verfahrensfehler". Das soll nicht heißen, dass die Weiterentwicklung von Fall zu Fall nicht im Laufe der Zeit weitere Gründe hinzufügen kann. Dabei denke ich insbesondere an die mögliche künftige Übernahme des Grundsatzes der "Verhältnismäßigkeit", der im Verwaltungsrecht einiger unserer Mitglieder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft anerkannt ist ; aber um den vorliegenden Fall zu beseitigen, werden die drei bereits erwähnten, bereits gut etablierten Köpfe genügen.

Mit "Illegalität" als Rechtsgrundlage meine ich, dass der Entscheidungsträger das seine Entscheidungsbefugnis regelnde Gesetz richtig verstehen und durchsetzen muss. Ob er dies hat oder nicht, ist par excellence eine justizielle Frage, die im Streitfall von den Personen, den Richtern, zu entscheiden ist, durch die die staatliche richterliche Gewalt ausgeübt werden kann.

Mit "Irrationalität" meine ich das, was man jetzt kurz und bündig als "Wednesbury-Unzumutbarkeit" bezeichnen kann ( Associated Provincial Picture Houses Ltd gegen Wednesbury Corporation [1948] 1 KB 223). Sie gilt für eine Entscheidung, die in ihrem Widerspruch gegen die Logik oder die akzeptierten moralischen Standards so empörend ist, dass kein vernünftiger Mensch, der sich auf die zu entscheidende Frage konzentriert hatte, zu ihr hätte kommen können. Ob eine Entscheidung in diese Kategorie fällt, ist eine Frage, für die Richter aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung gut gerüstet sein sollten, da sonst mit unserer Justiz etwas nicht stimmt. Um die Ausübung dieser Rolle durch das Gericht zu rechtfertigen, ist meines Erachtens heute kein Rückgriff mehr auf Viscount Radcliffes geniale Erklärung in Edwards gegen Bairstow [1956] AC 14 der Irrationalität als Grund für die Aufhebung einer Entscheidung durch ein Gericht durch die Zuschreibung eines abgeleiteten Gedankens erforderlich nicht erkennbarer Rechtsfehler des Entscheidungsträgers. "Irrationalität" kann inzwischen als anerkannter Grund, auf dem eine Entscheidung gerichtlich angegriffen werden kann, auf eigenen Füßen stehen.

Den dritten Punkt habe ich eher als "verfahrensunsachgemäß" bezeichnet als als Nichtbeachtung der Grundregeln der natürlichen Justiz oder Nichteinhaltung verfahrensrechtlicher Fairness gegenüber der Person, die von der Entscheidung betroffen sein wird. Denn die Anfechtbarkeit der gerichtlichen Kontrolle in diesem Sinne umfasst auch die Nichteinhaltung von Verfahrensvorschriften durch ein Verwaltungsgericht, die ausdrücklich in der Rechtsakte, durch die seine Zuständigkeit verliehen wird, festgelegt sind, selbst wenn dies nicht mit einer Versagung des natürlichen Rechts verbunden ist . Im vorliegenden Fall geht es aber überhaupt nicht um das Verfahren vor einem Verwaltungsgericht.

Meine Herren, dass eine Entscheidung, deren endgültige Machtquelle kein Gesetz, sondern das Common Law ist (ob das Common Law zu diesem Zweck mit dem Etikett "das Vorrecht" versehen ist oder nicht), Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen sein kann Überprüfung wegen Rechtswidrigkeit wird, glaube ich, durch die von meinem edlen und gelehrten Freund Lord Roskill angeführten Fälle begründet, und dies erstreckt sich auch auf Fälle, in denen sich die Entscheidung auf die nationale Sicherheit bezieht, da die Entscheidung dieser House selbst in Burmah Oil Co Ltd gegen Lord Advocate , 1964 SC (HL) 117 zeigt. Obwohl ich a priori keinen Grund sehe, "Irrationalität" als Grund für die gerichtliche Überprüfung eines in Ausübung von "Vorrechten" getroffenen Ministerbeschlusses auszuschließen, finde ich es schwierig, sich in einem der verschiedenen Bereiche vorzustellen, in denen das Vorrecht bestehen bleibt die einzige Quelle der maßgeblichen Entscheidungsbefugnis eine Entscheidung einer Art, die aus diesem Grund in einem gerichtlichen Verfahren angegriffen werden könnte. Solche Entscheidungen beinhalten im Allgemeinen die Anwendung der Regierungspolitik. Die Gründe dafür, dass der Entscheidungsträger den einen oder anderen Weg einschlägt, sind normalerweise keine Fragen, auf die im Streitfall das Gerichtsverfahren angepasst ist, um die richtige Antwort zu geben, d und die Art und Weise, wie sie vorgebracht werden muss, neigen dazu, konkurrierende politische Erwägungen von der Aufmerksamkeit des Gerichts auszuschließen, die, wenn das Ermessen der Exekutive mit Bedacht ausgeübt werden soll, gegeneinander abgewogen werden müssen – eine Abwägung, die nach ihrer Erziehung beurteilt und Erfahrung sind für die Leistung schlecht qualifiziert. Ich lasse dies daher als offene Frage, die von Fall zu Fall behandelt werden sollte, falls der Fall tatsächlich eintreten sollte.

Lord Roskill sagte folgendes.

Kurz gesagt, damals war die orthodoxe Ansicht, dass das Heilmittel für den Missbrauch des Vorrechts im politischen und nicht im juristischen Bereich liege.

Aber so faszinierend es auch ist, diesen Mainstream unserer Rechtsgeschichte zu erkunden, so wirkt dies im Zusammenhang mit der vorliegenden Berufung unwirklich. Heute von den Handlungen des Souveräns als "unwiderstehlich und absolut" zu sprechen, wenn die moderne Verfassungskonvention verlangt, dass alle derartigen Handlungen vom Souverän auf Anraten der derzeit amtierenden Minister des Souveräns vorgenommen werden und von diesen ausgeführt werden, würde dies sicherlich behindern Weiterentwicklung unseres Verwaltungsrechts, indem wir auf das zurückgreifen, was Lord Atkin einst, wenn auch in einem anderen Zusammenhang, das Klirren mittelalterlicher Gespensterketten nannte: vgl. United Australia Ltd gegen Barclays Bank Ltd [1941] AC 1, 29. Ich hoffe, es ist in diesem Zusammenhang nicht fehl am Platz, einen Brief des großen Rechtshistorikers FW Maitland aus dem Jahr 1896 an Dicey selbst zu zitieren : „Der einzige direkte Nutzen der Rechtsgeschichte (ich sage nichts von ihrem aufregenden Interesse) liegt in die Lektion, dass jede Generation eine enorme Macht hat, ihr eigenes Recht zu gestalten: siehe Richard A. Cosgrove, The Rule of Law; Albert Venn Dicey; Viktorianischer Jurist (1980), S.177. Maitland war in dieser Aussage ein größerer Prophet, als er selbst hätte ahnen können, denn es ist unsere Rechtsgeschichte, die es der heutigen Generation ermöglicht hat, die Entwicklung unseres Verwaltungsrechts zu gestalten, indem sie auf unserer Rechtsgeschichte aufbaut, aber nicht von ihr behindert wird.

Meine Herren, das Recht der Exekutive, eine rechtmäßige Handlung vorzunehmen, die die Rechte des Bürgers, sei es nachteilig oder vorteilhaft, beeinträchtigt, beruht darauf, dass der Exekutive eine Befugnis erteilt wird, die es ihr ermöglicht, diese Handlung vorzunehmen. Die Erteilung einer solchen Befugnis zieht in der Regel rechtliche Sanktionen nach sich, damit diese Befugnis gegebenenfalls von den Gerichten durchgesetzt werden kann. In den meisten Fällen leitet sich diese Befugnis aus dem Gesetz ab, obwohl sie in einigen Fällen, wie auch im vorliegenden Fall, immer noch aus dem Vorrecht abgeleitet werden kann. In noch anderen Fällen können, wie die Entscheidungen zeigen, die beiden Befugnisse nebeneinander bestehen oder die gesetzliche Befugnis kann notwendigerweise die frühere Befugnis ersetzt haben. Wenn die Exekutive in Ausübung der gesetzlichen Befugnis eine Handlung vornimmt, die die Rechte des Bürgers berührt, steht außer Frage, dass die Art der Ausübung dieser Befugnis heute grundsätzlich aus einem oder mehreren der drei genannten Gründe angefochten werden kann weiter oben in dieser Rede. Wenn die Exekutive, anstatt aufgrund einer gesetzlichen Befugnis zu handeln, aufgrund einer Befugnis und insbesondere einer Befugnis handelt, die dem Beklagten gemäß Artikel 4 der Verordnung des Rates von 1982 übertragen wurde, um die Rechte des Bürgers zu beeinträchtigen, bin ich nicht in der Lage, sehen, vorbehaltlich dessen, was ich später sagen werde, dass es einen logischen Grund gibt, warum die Tatsache, dass die Quelle der Macht das Vorrecht und nicht das Gesetz ist, dem Bürger heute dieses Anfechtungsrecht auf die Art und Weise seiner Ausübung entzieht, die er wollte besitzen waren die Quelle der gesetzlichen Macht. In beiden Fällen handelt es sich um die Handlung der Exekutive. Von diesem Akt als dem Akt der souveränen Aromen des Archaismus vergangener Jahrhunderte zu sprechen. Bei dieser Schlussfolgerung stimme ich mit meinen edlen und gelehrten Freunden Lord Scarman und Lord Diplock überein, deren Reden ich seit der Vorbereitung dieser Rede im Entwurf lesen konnte.

Aber ich glaube nicht, dass dieses Anfechtungsrecht uneingeschränkt sein kann. Es muss, denke ich, vom Gegenstand der ausgeübten Vorrechte abhängen. Bei der Auseinandersetzung mit den Vorrechten wurden viele Beispiele angeführt, die meiner Meinung nach, wie sie derzeit mitgeteilt werden, nicht angemessen Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung sein könnten. Befugnisse, die den Abschluss von Verträgen, die Verteidigung des Reiches, das Vorrecht der Barmherzigkeit, die Verleihung von Ehren, die Auflösung des Parlaments und die Ernennung von Ministern sowie andere betreffen, sind meiner Meinung nach gerichtlich nicht zugänglich Überprüfung, weil ihre Art und ihr Gegenstand einem gerichtlichen Verfahren nicht zugänglich sind. Die Gerichte sind nicht der Ort, um zu entscheiden, ob ein Vertrag geschlossen oder die Streitkräfte in einer bestimmten Weise angeordnet oder das Parlament an einem oder einem anderen Tag aufgelöst werden soll.

Meines Erachtens fällt die Ausübung des Vorrechts, das die Erteilung der mündlichen Weisungen vom 22. eben erwähnt. Daraus folgt, dass ich grundsätzlich keinen Grund sehe, warum diese Weisungen nicht Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung sein sollten.

Bedeutung

In der Ausübung dieser Vorrechte, die ihm das Gesetz verliehen hat, ist der König daher nach den Formen der Verfassung unwiderstehlich und absolut. Und doch wird das Parlament, wenn die Konsequenz dieser Anstrengung offenkundig zum Ärger oder zur Schande des Königreichs führt, seine Berater zu einer gerechten und strengen Rechenschaft ziehen.

— William Blackstone

Die Gerichte waren traditionell nicht bereit, Vorrechte einer gerichtlichen Überprüfung zu unterwerfen. Richter waren bereit, nur anzugeben, ob Befugnisse vorhanden waren oder nicht, nicht aber, ob sie angemessen genutzt wurden. Sie führten daher nur den ersten der Wednesbury-Tests durch : ob die Verwendung illegal war. Verfassungsgelehrte wie William Blackstone hätten das für angemessen gehalten.

Der GCHQ-Fall war daher von großer Bedeutung, da er feststellte, dass die Anwendung einer gerichtlichen Überprüfung von der Art der Regierungsbefugnisse und nicht von deren Quelle abhängt. Während die Verwendung des königlichen Vorrechts aus Gründen der nationalen Sicherheit außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Gerichte liegt, sind die meisten seiner anderen Verwendungen jetzt in irgendeiner Form gerichtlich überprüfbar.

Der GCHQ-Fall bestätigte auch, dass außerrechtliche Vereinbarungen einem „ berechtigten Vertrauen “ unterliegen könnten . Eine Vereinbarung wäre normalerweise nicht streitig gewesen, und das Gericht musste beweisen, dass dies im vorliegenden Fall der Fall war: Eine solche Regel war in Bezug auf Kabinettsvereinbarungen in der Rechtssache Attorney General gegen Jonathan Cape Ltd aufgestellt worden . Obwohl das Gericht gegen die Gewerkschaft entschied, wurde akzeptiert, dass die unveränderliche Praxis der Exekutive eine Grundlage für das berechtigte Vertrauen bildete.

Der Fall zeigt auch, dass die nationale Sicherheit nach wie vor ein politisches Thema ist, kein juristisches: Sie muss nicht von einem Gericht entschieden werden.

Es fasst den Umfang der gerichtlichen Überprüfung zusammen.

Weiterentwicklungen

Es gibt keinen Unterschied zwischen den Schlussfolgerungen Ihrer Lordschaften, es sei denn, die Überprüfbarkeit einer Ausübung einer Vorrechtsbefugnis ist auf den Fall beschränkt, in dem die Befugnis durch Beschluss des Rates an den Entscheidungsträger delegiert wurde, so dass die Entscheidung - der Herstellungsprozess, der als Überprüfung angestrebt wird, erfolgt [innerhalb] der Bedingungen dieser Bestellung; oder ob sich die Überprüfbarkeit gegebenenfalls auch auf die unmittelbare Ausübung eines Vorrechts erstrecken kann.

Lord Brightman , CCSU gegen Minister für den öffentlichen Dienst

In R (Bancoult) gegen Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten und Commonwealth-Angelegenheiten (Nr. 2) , angehört im House of Lords , wurde unter anderem entschieden, ob die Gerichte Anordnungen im Rat einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen können oder nicht. Die Lords stimmten einstimmig darin überein, dass, obwohl Verordnungen im Rat im Menschenrechtsgesetz als "primäre Gesetzgebung" definiert wurden, ein wesentlicher Unterschied darin besteht, dass Verordnungen im Rat ein ausführendes Produkt sind und nicht den "repräsentativen Charakter" haben, der mit parlamentarischer Autorität und Zustimmung einhergeht . Als solche sahen die Lords "keinen Grund, warum Vorrechtgesetzgebung nicht auf die gewöhnlichen Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Rationalität und Verfahrensfehler wie jede andere Exekutive überprüft werden sollte".

In R (Miller) v The Prime Minister and Cherry v Advocate General for Scotland [2019] UKSC 41 hob der Oberste Gerichtshof einen Beschluss im Rat auf, der darauf abzielte, das Parlament zu vertagen.

Verweise

Literaturverzeichnis

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